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Cannabis in Deutschland: Karte zeigt, wo du im Freien rauchen darfst

Stand 02.04.24 - 13:37 Uhr

Die vorgesehene teilweise Freigabe von Cannabis stößt auf Bedenken - auch in puncto Verkehrssicherheit. Ab wann sollen Sanktionen greifen?

Cannabis in Deutschland: Karte zeigt, wo du im Freien rauchen darfst
©Karl-Josef Hildenbrand/dpa / Screenshot bubatzkarte.de

Wo darf ich in München kiffen?

Cannabis ist zum 1. April in Deutschland teilweise legalisiert. Dabei gibt es allerdings einige Regeln, die beachtet werden müssen – unter anderem darf nicht in der Nähe von Kindern gekifft werden.

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Außerdem darf im Freien nur zwischen 20 Uhr und 7 Uhr geraucht werden. Eine interaktive Karte zeigt dir jetzt, wo du überall in München Gras rauchen darfst und wo nicht – da der Konsum auch in der Nähe von Spielplätzen, Schulen, Sportstätten und Kinder- sowie Jugendeinrichtungen verboten ist. Erwachsene dürfen zudem 25 Gramm mit sich führen bzw. 50 Gramm zuhause haben.

Bubatzkarte zeigt Orte, an denen du kiffen darfst

Auf dieser Karte (siehe Screenshot oben) siehst du genau, wo du in München kiffen darfst und wo nicht.

Wie sieht es mit Cannabis im Verkehr aus?

Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hat eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Bei Erreichen dieses Wertes sei «nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend».

Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1 Nanogramm, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Dies gilt also noch nicht schon zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April).

Die Kommission empfiehlt auch, in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige bei Cannabiskonsum ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen. Dies soll besonderen Gefahren durch Mischkonsum gerecht werden. Der Arbeitsgruppe, die vom Verkehrsministerium eingesetzt wurde, gehörten Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei an.

Mit Material der dpa.

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