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Schulanmeldung

Alles, was du zur Grundschulanmeldung am 13. März wissen musst

Stand 13.03.24 - 08:35 Uhr

Bald ist es wieder so weit und die Anmeldung für die Grundschule geht los. Am 13. März kannst du in allen Schulgebäuden Münchens dein Kind anmelden.

Alles, was du zur Grundschulanmeldung am 13. März wissen musst
©dpa

Anmeldung für die Grundschule findet am 13. März 2024 statt

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig, wenn ihr Beziehungsberechtigter die Einschulung zuvor schonmal um ein Jahr verschoben hatte. Kinder, die zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, können ihre Einschulung noch um ein Jahr verschieben. Spätestens bis zum 10. April muss der Schule schriftlich mitgeteilt werden, dass das Kind erst ein Jahr später eingeschult wird.

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Vorzeitige Einschulung

Bei Kindern, die nach dem 30. September 2018 geboren sind, können die Eltern einen Antrag an die Grundschule stellen, das Kind vorzeitig einzuschulen. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2018 geboren, ist ein schulpsychologisches Gutachten nötig. Der Antrag auf eine vorzeitige Einschulung muss bis zum 13. März gestellt werden. Die Schulleitung trifft dann die Entscheidung, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist dies keine Zurückstellung. Wird der Antrag für ein Kind angenommen, kann es nach dem 31. Juli nicht mehr abgemeldet werden.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht, auch wenn eine Zurückstellung in Betracht gezogen werden könnte

Ein Kind, das am 30. September 2024 mindestens sechs Jahre ist, kann von der Grundschule zurückgestellt werden, das Jahr drauf die Grundschule besuchen und ist dann fähig, am Unterricht teilzunehmen. Die Zurückstellung ist bis 30. November 2024 zulässig. Wenn ein Kind in dem Zeitraum vom 10. September 2024 bis 30. November 2024 nicht die Voraussetzungen erfüllt, um in die Grundschule zu gehen, kann es in dieser Frist zurückgestellt werden und nächstes Schuljahr wieder kommen.

Nachweis einer Gesundheitsuntersuchung

Es muss ein Nachweis des Gesundheitsreferates über die Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung vorgelegt werden. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend und erfolgt auf Einladung des Gesundheitsreferates innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe.

Anmeldung von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache

Wenn nicht die nötigen Deutsch-Kenntnisse vorhanden sind, wird das Kind zurückgestellt und verpflichtet, im nächsten Schuljahr eine Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs zu besuchen.

Anmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht, indem sie eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen. Die Schulanmeldung erfolgt an der Sprengelgrundschule, einer privaten Grundschule oder einem Förderzentrum nach den Bestimmungen der Volksschulordnung – F.

Anmeldung bei Tageseinrichtungen der kooperativen Ganztagsbildung

Ebenfalls wie die Schulanmeldung ist die Anmeldung für eine Tageseinrichtung auch am 13. März 2024 von 14 bis 19 Uhr.

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