Maskenpflicht in Bus & Bahn: Diese Änderung hat das bayerische Kabinett beschlossen
Das bayerische Kabinett hat heute die Corona-Verordnung um weitere vier Wochen verlängert, jedoch mit einer Lockerung bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn.
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Bayern schafft FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn ab
München (dpa/lby) - Trotz der wieder steigenden Corona-Zahlen entfällt Anfang Juli in Bayerns Bussen und Bahnen im Nahverkehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maskenpflicht.
Das Kabinett beschloss am Dienstag in München zwar, dass die Corona-Verordnung um weitere vier Wochen verlängert wird, jedoch reicht demnach zur Erfüllung der Maskenpflicht eine medizinische Maske.
Die aktuelle Verordnung gilt noch bis zum 2. Juli. Es ist davon auszugehen, dass die neue Regelung dann direkt im Anschluss gelten wird.
Maskenvorschriften werden in Bayern angepasst
«Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie ist es wichtig, dass wir unsere Regelungen immer wieder auf den Prüfstand stellen und an die neuen Umstände anpassen», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. In den heißen Sommermonaten wie derzeit und unter den aktuellen Bedingungen, sei es verhältnismäßig, die Maskenvorschriften so anzupassen, dass jeder selber entscheiden könne, ob er eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen wolle.
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«Ganz wichtig ist: Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen! Wir brauchen weiterhin Schutzmaßnahmen angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens. Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer», betonte Holetschek. Es sei aber nun die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt, sich für eine FFP2-Maske oder die OP-Maske zu entscheiden.
Die «FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutzwirkung. Aber von entscheidender Bedeutung für den Schutz ist auch, dass die Maske durchgehend korrekt getragen wird und die richtige Größe und Passform hat.»
Weiter: «Wir empfehlen weiterhin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Aber auch medizinische Masken bieten bei durchgehend korrektem Tragen einen Schutz, und es bleibt den Bürgerinnen und Bürgern freigestellt, auch diese zu verwenden.»
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