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Coronavirus in Bayern

Bayern verkürzt Corona-Isolation: Das gilt ab Mittwoch

Stand 19.04.22 - 08:41 Uhr

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Nur noch fünf Tage Isolation, und die Quarantäne für Kontaktpersonen fällt ganz weg: Bayern lockert die Corona-Regeln - und mahnt zu Eigenverantwortung.

Bayern verkürzt Corona-Isolation: Das gilt ab Mittwoch

©shutterstock

Corona-Isolation nur noch fünf Tage

München (dpa/lby) – Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch (13. April) an nur noch fünf Tage in Isolation – diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. 


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Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mit. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig.

Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung gilt ab Mitternacht.

Bayern passt Isolations-Regeln der Situation an

«Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache», sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Corona-Strategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.

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«Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil», sagte er. «Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben.» Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, das zuletzt sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. «Und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.»

Bei Symptomen soll Isolation verlängert werden

Der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, sagte: «Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.»

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In diesen Fällen bleibt das Freitesten Pflicht:

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. «So stellen wir den Schutz sicher», sagte der Minister. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. «Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren», fügte er hinzu.

Auch wenn die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfällt, betonte Holetschek: «Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.»

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