Stadt verschärft E-Scooter-Regeln: Hier darfst du die Roller nicht mehr abstellen
E-Scooter sind beliebt in Städten. Um dem Abstellchaos entgegenzuwirken, hat die Stadt jetzt neue Regeln für den Altstadtring beschlossen.
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Viele neue Abstellflächen
Seit 16. Mai gelten neue Regeln für E-Tretroller in der Innenstadt Münchens. Innerhalb des Altstadtrings dürfen die Fahrzeuge nur noch auf den dafür vorgesehen Flächen abgestellt werden.
Die Stadt will damit verhindern, dass die Roller auf Gehwegen abgestellt werden, wo sie den Weg behindern. Besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkung sollen dadurch auf dem Weg weniger gestört werden.
Neue Flächen in der Altstadt
Die neuen Flächen wird es zum Beispiel am Stachus, Rindermarkt, Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße geben. Solltest du künftig deinen E-Tretroller nicht auf diesen Flächen abstellen, wird die Miete einfach weiterlaufen. Andersrum soll hingegen die Nutzung der neuen Parkplätze mit finanziellen Anreizen belohnt werden.
Beim Abstellen wirst du künftig zudem ein Foto des Rollers aufnehmen und in der App abschicken müssen. Oberbürgermeister Dieter Reiter freut sich über die Kooperation der Anbieter.
Karte mit Abstellverbot und Parkplätzen
©Bayerische Vermessungsverwaltung
E-Scooter dürfen nicht mehr innerhalb des Altstadtrings abgestellt werden. Auch ein paar Flächen außerhalb der Altstadt wurden als Parkverbotszonen gekennzeichnet. Innerhalb der Altstadt darf man teilweise auch nicht mehr mit den Gefährten fahren.
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